Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt entweder nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder wird frei vereinbart. Bei freier Vereinbarung sind Zeit- oder Pauschalhonorare möglich. Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit.
Gerne berechnen wir die für Sie voraussichtlich anfallenden Kosten im Vorhinein. So können Sie vollumfänglich informiert eine Entscheidung treffen.
Die Kosten für unsere Beauftragung werden unter Umständen auch für Sie übernommen. Dies erfolgt regelmäßig in folgenden Fällen:
Wenn sie rechtschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung zumeist die Kosten für einen Rechtsanwalt. Ob dies in Ihrem individuellen Fall auch geschieht hängt davon ab, welchen Versicherungsvertrag Sie gewählt haben. Viele Verträge schließen bestimmte Rechtsgebiete aus oder beinhalten eine Selbstbeteiligung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind,
ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, dann kontaktieren Sie uns. Wir
prüfen Ihre Police und stellen eine Deckungsanfrage bei der Versicherung. Dazu
benötigen wir den Namen Ihres Versicherungsunternehmens und Ihre
Versicherungsnummer. Die Deckungsanfrage durch uns erfolgt kostenfrei. Lediglich
bei umfangreicheren, streitigen Auseinandersetzungen mit der Versicherung
bezüglich Ihres Falles müssen wir Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
berechnen.
Jeder Mensch soll die Möglichkeit einer kompetenten Rechtsberatung oder -vertretung bekommen. Für Menschen mit keinem und einem geringen Einkommen stellt das Gesetz daher Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe in Aussicht. Wird diese bewilligt, werden die Kosten eines Anwalts ganz oder anteilig vom Staat getragen.
Ob Sie sich für Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe qualifizieren können wir Ihnen gerne im Vorhinein erläutern. Dazu benötigen wir eine Erläuterung Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation und den Sachverhalt des Rechtsstreits. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen und wir erarbeiten für Sie die beste Lösung.
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